§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte an Skripten, Konzepten und Werbematerialien
(1) Die von der Agentur [Name eurer Agentur] erstellten Skripte, Konzepte und Werbematerialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Video-Skripte, kreative Ideen, Storyboards und Anweisungen zur Videoproduktion) unterliegen dem Urheberrecht der Agentur. Der Kunde erwirbt kein Eigentum, sondern ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an diesen Inhalten, das sich ausschließlich auf die Werbekampagnen erstreckt, die von der Agentur betreut werden.
(2) Die von der Agentur geschnittenen, bearbeiteten und erstellten Werbevideos unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht der Agentur. Der Kunde darf diese Werbevideos ausschließlich im Rahmen der von der Agentur betreuten Kampagnen nutzen. Eine eigenständige Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weiterverwendung der erstellten Videos oder einzelner Videoausschnitte für andere Kampagnen, Plattformen oder Dritte ist ausdrücklich untersagt.
(3) Auch die vom Kunden selbst erstellten Videoaufnahmen, die auf den von der Agentur entwickelten Skripten und Konzepten basieren, dürfen nur im Rahmen der mit der Agentur durchgeführten Werbekampagnen verwendet werden. Eine eigenständige Nutzung oder Weiterverarbeitung dieser Aufnahmen für andere Kampagnen oder durch Dritte ist untersagt.
(4) Jegliche Nutzung der erstellten Inhalte außerhalb der von der Agentur betreuten Werbekampagnen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur. In Ausnahmefällen und nach gesonderter Prüfung kann eine Lizenzvereinbarung getroffen werden, um dem Kunden die Weiterverwendung der Materialien gegen eine Lizenzgebühr zu ermöglichen. Ein genereller Anspruch auf eine solche Vereinbarung besteht nicht.
(5) Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen behält sich die Agentur das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten sowie Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen.