Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Lecram Marketing GmbH mit Sitz in Allschwil, Schweiz, nachfolgend „Agentur“, und ihren Kunden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das von der Agentur übermittelte Angebot digital oder schriftlich annimmt. Dies kann insbesondere durch elektronische Signatur, schriftliche Bestätigung per E-Mail oder durch Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Online- und Social-Media-Marketing, insbesondere die Konzeption, Erstellung und Betreuung von Werbekampagnen auf sozialen Netzwerken sowie die Entwicklung von Marketinginhalten. Ein konkreter Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen. Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf eine fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Agentur. In solchen Fällen bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise als Nettobeträge. Eine gegebenenfalls anfallende Mehrwertsteuer wird gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Zahlung erfolgt per Lastschrift, Überweisung oder über einen von der Agentur eingesetzten Zahlungsdienstleister. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn eine Zahlung nicht fristgerecht eingeht oder eine Lastschrift nicht eingelöst wird. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
§ 5 Werbebudget und Zusatzkosten
Kosten für Werbeanzeigen, Media-Budgets oder Drittplattformen sind nicht Bestandteil der Vergütung der Agentur und vom Kunden gesondert zu tragen. Gleiches gilt für zusätzliche Tools, Softwarelizenzen oder technische Ausrüstung, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.
§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung
Die Agentur haftet für Schäden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Agentur übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg, insbesondere nicht für eine bestimmte Anzahl an Leads, Kunden oder Umsätzen. Entscheidungen der jeweiligen Plattformbetreiber, insbesondere Sperrungen von Werbekonten oder Anzeigen, liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle von der Agentur im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Konzepte, Strategien, Kampagnenstrukturen, Inhalte, Texte, Skripte, Designs, Grafiken, Videos, Anzeigen, Creatives sowie sonstige Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. Die Agentur bleibt in jedem Fall alleinige und ausschließliche Urheberin sämtlicher erstellter Inhalte und Arbeitsergebnisse, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung der von der Agentur bereitgestellten Inhalte. Eine Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus, insbesondere nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, sowie eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Nutzung durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur ausdrücklich untersagt.
Verwendet der Kunde die von der Agentur erstellten Inhalte oder Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Umfang hinaus oder nach Vertragsende weiter, oder gibt er diese ganz oder teilweise an Dritte weiter, gilt dies als schuldhafte Verletzung der Urheber- und Nutzungsrechte der Agentur.
Für jeden einzelnen Fall einer solchen schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von CHF 10.000. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird nicht auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 8 Rückerstattung und Kündigung
Bereits erbrachte Leistungen und geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit fälligen Vergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 9 Referenznennung
Die Agentur ist zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt berechtigt, den Kunden sowie die Zusammenarbeit mit dem Kunden zu Referenz-, Marketing- und Werbezwecken zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Nennung und Darstellung des Unternehmensnamens, der Marke, des Logos, von Projektnamen sowie die Veröffentlichung und Darstellung von im Rahmen der Zusammenarbeit erbrachten Leistungen, Arbeitsergebnissen und Kampagnen.
Die Agentur ist ferner berechtigt, Ergebnisse der Zusammenarbeit, insbesondere Kennzahlen, Leistungsdaten, Reichweiten, Umsätze, Leads, Conversion-Raten oder sonstige messbare Erfolge, zu veröffentlichen, sofern diese aus der Zusammenarbeit resultieren. Die Veröffentlichung kann in anonymisierter oder namentlicher Form erfolgen.
Die Nutzung darf in sämtlichen Medien und Formaten erfolgen, insbesondere auf Websites, Landingpages, in sozialen Netzwerken, Präsentationen, Pitch-Unterlagen, Werbeanzeigen, Case Studies, Printmedien sowie in internen und externen Verkaufs- und Marketingmaterialien.
Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf ein gesondertes Freigabe- oder Genehmigungserfordernis. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist ausgeschlossen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden im Einzelfall nachweislich entgegenstehen.
§ 10 Änderungen der AGB
Die Agentur behält sich vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten nur für zukünftige Verträge oder nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Lecram Marketing GmbH in Allschwil, Schweiz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand 02. Januar 2026